Heinrich der Unechte
Ein trübes Bild aus der Geschichte des fürstlichen Hauses Plauen
Vortrag gehalten in der Sitzung des Altertumsvereins am 24. Oktober 1907
von A. Neupert sen.
Der Prozeß Heinrichs des Unechten ist von vogtländischen Geschichtsforschern
mehrfach behandelt und bearbeitet wor den, quellenmäßig zum erstenmale in einer kleinen
jetzt sehr seltenen Druckschrift, welche den Titel trägt:
„Beitrag zur Geschichte des vormaligen Burggrafen
von Meißen aus dem Geschlechte der
Herren von Plauen oder sichere Nachricht von dem Rechtsstreit weil. Herrn Heinrichs V. Burggrafen
zu Meißen, Herrn von Plauen, Kgl. Böhm. Oberst Canzlers mit einem gewissen Heinrich, der
sich für einen älteren, leiblichen Bruder desselben ausgegeben und des letzteren sonderbare
Begebenheiten aus Archival. Urkunden gezogen. Schleiz 1771 bei Johann Gottlieb Mauken 8° 47
S."
Diese Schrift erschien anonym, der Verfasser war Hofrat Bretschneider in Schleiz.
Im 14. Jahresbericht
des Hohenleubner Vereins vom Jahre 1840 wird vom Pfarrer Alberti unter Benützung
der Bretschneiderschen Druckschrift der unechte Heinrich zum 1. Male wieder von einem vogtländischen
Geschichtsforscher in Erinnerung gebracht.
Webers Archiv für sächs. Geschichte bringt im
IX. Bande
(1871) einen kürzeren Artikel über den Unächten, ebenso Bülau
Geh. Gesch. und rätselhafte Menschen Band III unter dem
Titel: Ein Prätendent des 16. Jahrhunderts.
Der interessante Stoff ist auch novellistisch verwertet
worden in dem historischen Roman „Der
Prozeß" von Wilhelmine Lorenz und in Ludw. Habichts historischer Erzählung „Verstoßen".
Erwähnung findet der illegitime Sohn Heinrichs III. und sein Prozeß auch bei Dr. Michael
Urban: Die Burggrafen zu Meißen aus plauischem Geschlecht in Böhmen (Mitteil, des Vereins
für Geschichte der Deutschen in Böhmen XLIV. Jahrg. No, 2 und 4. (Bezüglich der Zählung
der Burggrafen ist zu bemerken, daß die älteren vogtländischen Geschichtsschreiber deren
7 gezählt haben, während durch Archivrat Berth. Schmidt urkundlich festgestellt worden ist,
daß deren nur 6 waren.)
1903 veröffentlichte
Friedrich Bernau in seinen „Studien und Materialen zur Spezialgeschichte
und Heimatskunde des deutschen Sprachgebietes in Böhmen" auf Seite 450-462 eine quellenmäßige
Darstellung des Prozesses des Unechten, die in der Hauptsache genommen ist aus der besten und gründlichsten
Publikation auf diesem Gebiete, aus Dr. Berthold Schmidts verdienstvollem Werke „Burggraf Heinrich
der IV." dem auch ich fast ausschließlich gefolgt bin unter wörtlicher Benützung
mancher Stellen - wenn auch mit Kürzungen.
Ein wenig ruhmreicher Abschnitt in der Geschichte der
Herrschaft Planen beginnt mit dem Jahre 1466.
Burggraf Heinrich II. von Fiedler und den älteren
vogtländischen Geschichtsschreibern
als Heinrich III. gezählt, ein gewalttätiger ungerechter Herrscher hatte sich bei seinen
Vasallen und ehrbaren Mannen schon vor Antritt seiner Regierung im Jahre 1446 verhaßt gemacht.
Der erste Anlaß des Zerwürfnisses des Burggrafen mit seiner vogtländischen Lehnsmannschaft
soll nach der Hauptquelle „dem Klag Zettel der erbar Mannen von Plauen" dessen Heirat gewesen
sein. Sein Vater hatte ihm die Tochter eines Herrn von Rosenberg verlobt und zugleich mit seinen Mannen
die Vollziehung des Ehevertrages verbürgt. Der junge Burggraf vermählte sich aber statt
dessen mit der Tochter eines einfachen Ritters und brachte dadurch seinen Vater um die gestellte Bürgschaftssumme.
Dieser habe jetzt den Sohn im Zorn enterbt, sodaß dadurch die plauischen Güter zum Teil
in fremde Hände gekommen wären. Als kurz darauf der alte Burggraf starb, habe er auf dem
Totenbette den Sohn beschuldigt, ihm Gift habe reichen zu lassen. Weiter soll Heinrich der II. sich
dann nicht allein geweigert haben der Mannschaft das seinem Vater dargeliehene Bürgschaftsgeld
wieder zu erstatten, sondern sogar auf Anstiften seines Weibes, welches den Mannen die Begünstigung
des Rosenbergischen Heiratsplanes nicht vergessen konnte, um so härter nnd grausamer gegen
seine Lehnsleute aufgetreten sein.
Während die gegnerischen Berichte ein recht häßliches
Charakterbild vom Burggrafen entwerfen, so berichtet er selbst folgendes:
Er habe einige seiner Lehnsleute,
die ihn mit Plackerei und Raubwesen zu Schaden gebracht hätten,
mit Recht und Gericht
zum Ersatz belangt und sich dem ergangenen Urteil gemäß verhalten. Die Mannen aber
hätten sich gegen ihren rechtmäßigen Lehnsherrn empört, ihm ihre Lehen aufgekündigt
und alle auf einen Tag Fehde angesagt.
Bereits 1462 hatte nun ein Teil des plauischen Adels den Burggrafen bei König Georg von Böhmen
als Oberlehnsherr verklagt und Heinrich mit heftigen Gegenklagen über die Aufständigen
geantwortet. Beiden Parteien wurde nun zunächst Waffenruhe geboten, der Prozeß rückte
sehr langsam von der Stelle, man beschloß endlich vom Magdeburger Schöppenstuhl eine Rechtsbelehrung
einzuholen. Von Wichtigkeit war schließlich ein Johannis 1464 abgehaltener Termin, in welchem
der Machtspruch des Königs Georg nicht zu Gunsten des Burggrafen ausfiel. Georg war offenbar
bei dem ganzen Streite mehr Partei, als sich mit seiner richterlichen Stellung vertrug. Der Burggraf
hatte als Mitglied des katholischen Herrenbundes in Böhmen - der mit Georgs Auftreten
unzufrieden, sich in offener Auflehnung gegen den Ketzerkönig befand - seine Sache von
Anfang an beim König verloren gehabt.
Als 1465 Georg von seinem ärgsten Feinde, Papst Paul
II. für abgesetzt erklärt und
in den Bann getan war, benutzte der Burggraf die Gelegenheit, sich seinem bisherigen Richter zu entziehen,
indem er die Entscheidung des Papstes anrief. Wohl trat der päpstliche Kardinallegat Rudolf
von Lavant, bei dem Heinrich gegen seine Lehnsleute klagbar geworden war, für den Burggrafen
ein und übertrug die Untersuchung der Klagsache dem Komthur von Plauen.
Dieser lud auch die Plauische
Mannschaft vor und sprach, als dieselbe der Vorladung nicht Folge leistete, nun gleichfalls das Interdikt
für sie aus, aber das war auch das einzige, was der
Burggraf nach dem Buchstaben des Gesetzes erreicht hatte. Er zögerte auch nicht länger,
seinen aufständischen Adel mit dem Schwert anzugreifen und ihre Güter mit Brand und Plünderung
zu verwüsten. Dadurch bekam aber wieder König Georg willkommenen Grund mit aller
Strenge gegen Heinrich einzuschreiten. Im Februar 1466 hielt er zu Prag ein strenges Strafgericht über
ihn ab, Heinrich war nicht in Prag zu seiner Verteidigung erschienen und nun erfolgte mit der Acht-Erklärung
die Absprechung der Herrschaft Plauen und ihre Preisgabe an Sachsen, der Kurfürst
Ernst und Herzog Albrecht kündigten dem Burggrafen die Fehde an, fielen mit starker Heeresmacht
ins Plauische ein und eroberten ohne auf erheblichen Widerstand zu stoßen in wenigen Tagen das ganze
Land. Bereits am 9. März erklärte König Georg dem Burggrafen und dessen Sohn, Heinrich
III. beide der Herrschaft Plauen für verlustig und belehnte am 25. März den Herzog Albrecht,
seinen Schwiegersohn damit.
Der vertriebene Burggraf, dem nur seine Besitzung in Böhmen mit Ausnahme
von Graslitz geblieben waren, protestierte in einer öffentlichen Denkschrift gegen die ihm widerfahrene
Vergewaltigung, erreichte aber natürlich nichts damit. Mag Heinrich II. ein Mann von zweifelhaftem
Charakter gewesen sein, die Absprechung Plauens durch König Georg bleibt ein wohlberechneter
Gewaltakt, wie es seitens Sachsens nichts weiter als nackte Eroberungspolitik war, es war von den
Gegnern des Burggrafen ein gut abgekartetes Spiel mit nur zu gutem Erfolg getrieben worden.
Heinrich
II. hörte zwar nicht auf allerorten um sein verlorenes Stammland zu klagen, besonders
von der Kurie erhoffte er noch immer wirksame Hilfe; er war sogar wiederholt deshalb persönlich
beim Papst in Rom, aber nach dem Tode des Ketzerkönigs Georg im Jahre 1471 schlief auch die
päpstliche Teilnahme für den Burggrafen von Planen ein, der nun sich darauf beschränken
mußte, in Fehden wie z. B. der der Stadt Elbogen mit Herzog Albrecht, sich stets auf die Seite
der Gegner seiner Feinde zu stellen und denselben, da diese Fehden hauptsachlich aus Raub und Plünderung
bestanden, möglichst zu schaden. Bei einer solchen Fehde mit einem sächsischen Vasallen namens
Hans Weighardt geriet Heinrich II. - in den Quellenschriften jetzt der „Alte von
Plauen" genannt in sächsische Gefangenschaft und mußte sein Sohn Heinrich III.
eine heftige Fehde mit der Stadt Gger, welche bis zum Jahre 1479 sich hinzog, allein ausfechten. Endlich
kam 1482 in Brüx, wo die Herzöge und der Burggraf Heinrich der Jüngere am königlichen
Hoflager erschienen waren, vom 29. April bis 2. Mai eine Reihe von hochwichtigen Staatsverträgen
zu Stande, in welchen Heinrich III. endgültig gegen angemessene Schadloshaltung auf Schloß,
Stadt und Herrschaft Plauen Verzicht leistete.
Heinrich III. war von seinem Vater schon 1456, als er
noch in den Kinderschuhen steckte, mit Anna, Tochter des Fürsten Georg I. von Anhalt, verlobt
worden, was aber von anhaltischer Seite bald bereut worden war, sodaß endlich im Februar 1463
das Verlöbnis von beiden Seiten aufgehoben wurde. Zwei Jahre später verlobte man den jungen Burggrafen
mit der Gräfin Clara von Helfenstein, Witwe Ulrichs von Labor, doch kam auch diese Verbindung
nicht zustande, da das traurige Verhängnis, welches über das Haus Plauen hereingebrochen
war, es erschwerte, eine standesgemäße Gemahlin für Heinrich III. zu finden, erst 1478
führte er die Gräfin Methtild von Schwarzburg als solche heim. Die Lage des jungen Burggrafen
war
anfänglich nicht beneidenswert; er machte viele Anstrengungen, um durch anderweite Erwerbungen
das Verlorene zu ersetzen, zunächst brachte er in Böhmen die reiche Herrschaft Theussing und
das kleine aber feste Bergschloß Engelsburg an sich, auch in der Oberpfalz und der Niederlausitz
suchte er zur Vergrößerung seiner Hausmacht festen Fuß zu fassen. Ende des 15. Jahrhunderts
oder bei Beginn des 16. Jahrhunderts verlor Heinrich III. seine Gemahlin - die ihm nur 2 Töchter
hinterließ - durch den Tod.
Im Jahre 1503 nahe an 60 Jahre alt, ging der Burggraf eine zweite im Alter sehr ungleiche
Ehe ein, indem er Barbara, die ältere aber nur 16 Jahre alte Tochter des Fürsten Waldemar
von Anhalt als Gemahlin heimführte, in der Hoffnung aus dieser zweiten Ehe einen Sohn als Nachfolger
zu gewinnen; doch blieb die Ehe in den ersten Jahren zunächst kinderlos. In seinem Witwerstande
hatte Heinrich III. mit einem Mädchen aus den unteren Volksschichten namens Margarethe Pigkler
ein Verhältnis gehabt, aus welchem ein Sohn hervorgegangen war. Er wußte seine junge Gemahlin
zu bereden oder durch Drohung zu zwingen, sich in ein fingiertes Wochenbett zu legen und den bereits
2- oder 3jährigen Sohn der Margarethe Pigkler als ihr eigenes Kind anzuerkennen.
Der Burggraf
ließ den natürlichen Sohn - der in den nächsten Jahren noch
in aller Verborgenheit aufgezogen worden war - als ehelich geborenen Erben in die böhmische
Landtafel eintragen und wußte nicht allein Fernstehende, sondern sogar die Fürsten von
Anhalt über die wahre Geburt desselben zu täuschen. Im Jahre 1512 wurde der „unächte" Heinrich
an den Anhalter Hof zu seinem Onkel Fürst Wolfgang gebracht und sodann an den Hof des Grafen
von Henneberg, um die weitere für seinen Stand übliche Ausbildung zu erhalten.
Inzwischen
hatte aber auch die Barbara drei Söhne und zwei Töchter geboren und jetzt bereute
der alte Burggraf (durch die bisherige Täuschung) seine beiden ehelichen Söhne - der
dritte war sehr jung gestorben - am Erbe benachteiligt zu haben. Er errichtete unter dem 27.
Februar 1515 ein Testament, in welchem die Ausschließung des sogenannten unechten Heinrich in
der Tat erfolgte. Nachdem die Burggräfin Barbara einem gräflichen Vasallen Nickel Hiserle
gegenüber erklärt hatte, dieser Heinrich sei nicht ihr Sohn, sondern der Burggraf habe ihn
mit der Pigkler erzeugt, zog der Burggraf nunmehr auch seinen Schwager Fürst Wolfgang von Anhalt
ins Vertrauen und gestand ihm unter vielen Tränen die uneheliche Geburt des ältesten Sohnes,
dem er damals seine Güter lieber hätte zuwenden wollen, als anderen Leuten. Ueber diese Eröffnung
war Fürst
Wolfgang anfangs nicht wenig ungehalten, übernahm es aber den Jungen Heinrich über seine uneheliche
Geburt aufzuklären und ihn zu veranlassen vor seinem Vater auf Neuhartenstein zu erscheinen, wo
ihn sodann derselbe in Gegenwart der Burggräfin Barbara, der Pigkler und anderer folgendermaßen
angeredet haben soll:
„Heinrich wisse, daß die Margarethe Pigkler da, jetzt des Hammermeisters Weib, deine
Mutter ist und gedenke, daß du dich verhälst wie ich dir befehle und nach meinem Tode
meine rechten ehelich geborenen Kinder zufrieden läßt. Wenn ich wüßte, daß du
solches nicht tätest, so wollte ich Riemen aus dir schneiden".
Der Unechte sollte nun beim
deutschen Orden untergebracht werden, da aber unehelich Geborene in demselben keine Aufnahme
fanden, wurde er von den Eltern und dem Anhalter fortgesetzt für
einen echten Sohn des Burggrafen ausgegeben, schließlich erklärte sich der Unechte bereit,
nach fremden Ländern zu gehen, wohin ihn der Oheim schicken würde, doch müsse man
ihm ein Jahrgeld bis zu 500 Gulden zusichern. Ehe er jedoch dazu kam, erfolgte plötzlich der
Tod Heinrichs III. und nun schlug sein natürlicher Sohn andere Bahnen ein, um sein angebliches
Recht auf den väterlichen Nachlaß geltend zu machen. Im Alter von einigen 70 Jahren war
Heinrich III. 1519 gestorben. Seitdem er die Herrschaft Plauen verloren hatte, war er tatsächlich
nichts anderes mehr, als ein eingewanderter Magnat der Krone Böhmens. Von Charakter war
er ein verschlagener, mehr ehrgeiziger als ehrliebender Mann, der selbst vor zweifelhaften Mitteln
nicht zurückschreckte, das beweist nicht nur die Unterschiebung des Bastards, sondern auch der
Versuch denselben in den deutschen Orden einzuschmuggeln.
Die junge Witwe Heinrichs III., Burggräfin
Barbara, besaß keineswegs genug Selbstentsagung,
um schon auf die Freuden des Lebens zu verzichten; gleich nach Ablauf der Trauerzeit schritt sie
zu einer zweiten Ehe mit einem böhmischen Edelmann Johann von Kolowrat auf Maschau, diesem
gebar sie 6 Kinder, aber trotz des reichen Kindersegens war ihre zweite Ehe eine durchaus unglückliche.
Der neue Gemahl der Barbara war ein charakterloser Mensch und vollendeter Wüstling. Die tierische
Roheit des Mannes und die geradezu empörende Art, wie er seine Gattin behandelte, die seine
maßlose Sinnlichkeit nicht länger befriedigen konnte, führten bereits nach 7 Jahren
zur Trennung dieser Ehe. Neben den traurigen Erfahrungen in dieser zweiten Ehe hatte Barbara auch
noch den häßlichen Streit mit dem „unechten Heinrich" auszukämpfen, der
nichts unversucht ließ, auf dem Prozeßwege etwas zu seinen Gunsten zu erreichen. Barbara
war infolge der vielen Geburten und der abscheulichen Behandlung seitens ihres zweiten Gemahls von
einem langwierigen Frauenleiden befallen worden. Trotzdem mußte sie in der zweiten Hälfte
des Jahres 1528 einer Vorladung in dem von dem Unechten angestrengten Prozesse nach Prag Folge
leisten, wo sie sich dieses Prozesses wegen ein volles Vierteljahr aufhalten mußte. Sie befand
sich damals in so bedrängter äußerer Lage, daß sie, wie sie in einem Briefe
an ihren Bruder Wolfgang klagt, in Prag habe sogar leihen müssen damit sie nur was anzuziehen
und umzunehmen hatte.
Barbara starb 1532 spätestens im Januar 1533 in einem Alter von kaum 45
Jahren. Sie hatte harte Lebensprüfungen erfahren müssen und wenn sie auch in ihrer Jugend
und Unerfahrenheit
einmal zur Mitschuldigen ihres ersten Gatten geworden ist, kann man ihrem traurigen Schicksal die Teilnahme
gewiß nicht versagen. Von ihren Söhnen aus erster Ehe war nur einer am Leben geblieben,
der Erbe des burggräflichen Hauses, Heinrich IV. Leider war es der Mutter nicht vergönnt,
zu erleben, daß in diesem ihrem legitimen Sohn das fürstliche Haus Plauen einen Herrscher
finden sollte, in welchem sich die Eigenschaften eines Staatsmannes und Heerführers in seltenem
Maße vereinigten, der, als Oberstkanzler der Krone Böhmen und erklärter Günstling
des Königs Ferdinand, von diesem zur Belohnung seines treuen Dienstes zumal im schmalkaldischen
Kriege mit Stadt und Herrschaft Plauen samt dem übrigen Vogtlande belehnt, den gesamten Besitz
des fürstlichen Hauses Plauen ruhm- und glanzvoll wieder in einer Hand vereinigte. Im Archivrat
Berth. Schmidt hat der Burggraf Heinrich IV. einen gerechten Biographen und damit den verdienten Platz
in der Geschichte gefunden. Der unechte Heinrich hat zwar nach dem Tode der Barbara noch jahrelang,
unterstützt von den Gegnern Heinrichs IV., versucht seine Ansprüche geltend zu machen. Die
Austragung des Streites zog sich immer mehr in die Länge, Termine wurden wiederholt in Prag gehalten,
1540 wurde der Unechte als des Straßenraubes verdächtig in Annaberg festgenommen (1536 war
bereits ein Steckbrief gegen ihn erlassen worden), es gelang ihm aber im August 1541 aus der Haft zu
entweichen, er führte aufs neue ein unstetes Leben, nahm an verschiedenen Kriegszügen teil,
diente unter anderen auch dem Herzog Moritz im schmalkaldischen Kriege mit 4 Schützenpferden,
sank nach dem Feldzug aber immer tiefer, so daß er im Ottober 1547 mit 2 Knechten in einem Walde
bei Waldsassen 2 Reisende überfiel und beraubte, was er später damit entschuldigte, daß ihn
Armut dazu getrieben habe. Aber auch vor schwereren Vergehen und Verbrechen schreckte er nicht zurück,
so ist nachgewiesen, daß er lange vorher seinen Schreiber und Sachführer (Anwalt) Bernhard
Hirnhofer, dem er eine dargeliehene Geldsumme von 200 Gulden schuldete, von zwei Knechten ermorden
ließ. Nach Angabe des einen Knechts Enderle Vogel - der im März 1530 - wegen
dieser Mordtat mit dem Schwert hingerichtet wurde, war der Unechte an dem Morde sogar persönlich
beteiligt. Im Sommer des vorhergegangenen Jahres hatte er eine Anzahl Knechte sowie einige Bergleute
gedungen um die burggräfliche Feste Engelsburg zu ersteigen, sich der Person des Burggrafen zu
bemächtigen oder falls dies nicht gelänge, die Burg anzuzünden. Die Brandstifter
wurden durch ein Geschrei gestört, entkamen zwar unter Zurücklassung der Brandfackeln, einige
wurden aber später aufgegriffen und sofort hingerichtet. Wegen dieser und anderer Verbrechen wurde
dem Unechten der peinliche Halsprozeß gemacht und lautete das Urteil wegen Straßenräuberei
auf Hinrichtung mit dem Schwerte, doch wurde das Todesurteil nicht vollstreckt, sondern in ewiges Gefängnis
verwandelt. Am 15. Oktober 1548 wurde der Unechte in Wien in ein erträgliches Gefängnis
gesetzt, in welchem er gebrochen an Körper und Geist nach kaum anderthalb Jahren sein vielbewegtes
Leben beschloß. Sein Richter war sehr milde mit ihm verfahren. Im Gefängnis wurde ihm nicht
nur reichliche Beköstigung, sondern auch gute Behandlung zu teil.
Man fühlte wohl auch Mitleid mit ihm, welches sein wechselvolles Schicksal schließlich
doch herausfordern muß. Ein junger lebensfroher Mensch, der als Fürstensohn und reicher
Erbe erzogen war, wird plötzlich zu einem Unehrlichen gemacht und sinkt im Kampfe um sein verlorenes
Lebensglück tiefer und tiefer bis er als Straßenräuber und Totschläger zum Henkertod
verurteilt wird. Er berichtete 1546 einmal an den Kaiser, seine Eltern hätten ihn bis in sein
20. Jahr als ihren Sohn anerkannt. Da nun aber Burggraf Heinrich III. erst 1503 die Barbara
von Anhalt als Gemahlin heimführte und schon 1519 starb, so konnte der Unechte bei des Vaters
Tode nicht älter als 15 Jahre gewesen sein. So beweist seine eigene Altersangabe, daß er
nicht verleugnet, sondern in der Tat unecht war.